Wussten Sie, dass viele Klauseln zur Renovierungspflicht bei Auszug, die in alten Mietverträgen enthalten sind, heutzutage gesetzlich unwirksam sind? Diese überraschende Tatsache betrifft zahlreiche Mieter:innen in Deutschland und führt oft zu Unsicherheiten darüber, ob und wann ein Mieter tatsächlich zum Streichen bei Auszug verpflichtet ist.
Als eloquenter Autor des Redaktionsteams von Kaskade.de freue ich mich, Sie in diesem Artikel durch den komplexen Dschungel der rechtlichen Bestimmungen und Fallstricke zu führen. Gemeinsam werden wir die Feinheiten der Malerarbeiten bei Auszug beleuchten und klären, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter:in wirklich haben. Wir stellen Ihnen wertvolle rechtliche Tipps bereit, die Ihnen helfen, Missverständnisse im Mietvertrag zu vermeiden und unnötige Renovierungsarbeiten abzuwenden. Lassen Sie uns diese spannende Entdeckungsreise beginnen!
Was zählt unter Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind Maßnahmen, die zur Instandhaltung und zur optischen Aufwertung einer Mietwohnung beitragen. Diese beinhalten unter anderem das Malern von Wänden und Decken, das Tapezieren, das Lackieren von Heizkörpern und Fensterrahmen sowie das Ausbessern von Bodenbelägen. Diese Arbeiten fallen besonders häufig bei der renovierung bei auszug an, um die Wohnung in einem ansprechenden Zustand an den Vermieter zu übergeben.
Typische Schönheitsreparaturen
Zu den typischen Schönheitsreparaturen zählen Tätigkeiten wie:
- Tapezieren und Streichen der Wände und Decken
- Streichen von Fußböden, Heizkörpern, Türen und Fenstern
- Ausbesserung und Erneuerung von Bodenbelägen
Es ist wichtig, dass diese Tätigkeiten fachgerecht ausgeführt werden, damit sich der Zustand der Wohnung nicht verschlechtert. Bei der tapezieren bei auszug wird oft Wert auf eine ansprechende und neutrale Optik gelegt.
Gesetzliche Definition und Grenzen
Der rechtliche Rahmen für Schönheitsreparaturen ist klar definiert, jedoch gibt es häufig Missverständnisse und Streitigkeiten. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Klauseln, die eine starre Fristenregelung oder unbedingte Endrenovierungspflichten enthalten, unwirksam sind. Laut § 307 BGB sind solche Klauseln als unangemessen benachteiligend und damit unwirksam zu werten.
Grundsätzlich dürfen Mieter während der Mietzeit frei in ihrem Dekorationsgeschmack sein, dürfen aber beim Auszug zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden, um die Wohnung in einem hell-neutralen Zustand zu hinterlassen. Besondere Auflagen wie ein Weißstreichen der Wände sind in der Regel unzulässig. Auch Renovierungsfristen wie in Wohn- und Schlafräumen alle acht Jahre, Küchen und Bäder alle drei Jahre, können nur gelten, wenn tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht.
Renovierungspflicht: Wann Mieter:innen renovieren müssen
Mieter:innen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Wohnung in einem besseren Zustand zurückzugeben, als sie sie erhalten haben. Die Renovierungspflicht beim Auszug hängt stark davon ab, welche Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen wurden. Es ist von großer Bedeutung, dass der Mietvertrag keine ungültigen Klauseln enthält, die Mieter:innen unangemessen benachteiligen.
Generell umfassen Schönheitsreparaturen Tätigkeiten wie Malerarbeiten, Lackieren, Spachteln, Tapetenwechsel, Parkettschleifen, Teppichaustausch, Fliesenerneuerung und das besenreine Hinterlassen der Wohnung. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen die Grundsätze zur Renovierungspflicht von Mietern klargestellt. Beispielsweise legte das Gericht fest, dass starre Fristen im Mietvertrag oft unwirksam sind und dass Mieter:innen, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, keine Schönheitsreparaturen beim Auszug durchführen müssen.
Ein häufiger Streitpunkt ist das lackieren beim Auszug, insbesondere wenn die Wände in auffälligen Farben gestrichen wurden. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Renovierungsarbeiten rechtzeitig zu beginnen und diese gut zu dokumentieren. Auch eine klare Kommunikation mit dem:der Vermieter:in und die Nutzung eines Übergabeprotokolls können zu einer reibungslosen Wohnungsübergabe beitragen
Bereits im Jahr 2015 entschied der BGH, dass der Vermieter den Mieter einer unrenovierten Wohnung nicht ohne angemessenen Ausgleich zur Renovierung verpflichten darf.
Schönheitsreparaturen umfassen Arbeiten wie Wände streichen oder tapezieren, Decken streichen oder tapezieren, Türen streichen im Innenbereich und Dübel entfernen. Hingegen gelten Türen und Fenster streichen im Außenbereich sowie das Abschleifen von Dielen oder Parkett nicht als Schönheitsreparaturen und dürfen daher nicht auf Mieter:innen abgewälzt werden.
Letztlich sollte immer darauf geachtet werden, dass der Mietvertrag diese Vorschriften korrekt wiedergibt, damit die Mieter:innen bei ihrem Auszug keine unangenehmen Überraschungen erleben. Renovierungskosten können zudem proportional übernommen werden, wenn gültige Quotenregelungen existieren, wobei Mieter:innen nicht verpflichtet sind, die Kostenschätzungen des Vermieters hinzunehmen.
Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen, empfehlen Experten, dass Mieter:innen sämtliche Arbeiten frühzeitig planen und sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind. So kann der Auszug angenehm und stressfrei gelingen.
Schönheitsreparaturen und Mietverträge
Die Gültigkeit von Klauseln in Mietverträgen ist ein zentrales Thema, wenn es um Schönheitsreparaturen geht. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, diese auszuführen. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Pflicht jedoch auf den Mieter übertragen werden.
Gültigkeit von Klauseln
Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014 sind Mieter beim Auszug nur dann zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn die Wohnung bei Einzug bereits renoviert war. Um sicherzustellen, dass entsprechende Klauseln rechtsgültig sind, sollten Mieter:innen vor allem auf starre Fristen und quotenbasierte Abgeltungsklauseln achten. Diese gelten oft als unwirksam, da sie Mieter:innen unangemessen benachteiligen.
Starre Fristen und deren Ungültigkeit
Starre Fristen, die den Mieter verpflichten, alle drei Jahre zu streichen, sind laut BGH ungültig. Stattdessen muss eine individuelle Beurteilung erfolgen, ob Reparaturen tatsächlich notwendig sind. Solche Klauseln können Mieter:innen eine erhebliche Belastung darstellen und sind daher rechtlich bedenklich. Mieter:innen sollten daher bei Unsicherheiten stets rechtlichen Rat einholen, speziell wenn es um malerarbeiten auszug und streichen vor auszug geht.
Was bedeutet besenrein?
Der Begriff „besenrein“ ist ein häufig genutzter Ausdruck, wenn es um die Rückgabe von Mietwohnungen geht. Die Anforderungen an einen besenreinen Zustand sind recht überschaubar. Mieter:innen müssen sicherstellen, dass keine groben Verschmutzungen wie Spinnenweben, Staubflusen oder Essensreste in der Wohnung vorhanden sind. Eine umfassende Grundreinigung oder das Streichen der Wände ist nicht erforderlich, es sei denn, dies wurde im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.
Bedeutung und Gerichtsurteile
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, was unter einer besenreinen Wohnungsübergabe zu verstehen ist. Ein entscheidendes Urteil (BGH, 28.06.2006, Az.: VIII ZR 124/05) stellte fest, dass grobe Verschmutzungen entfernt werden müssen, Fensterputzen und das Reinigen von Heizkörpern jedoch nicht notwendig sind. Auch kleine Löcher in den Wänden müssen nicht zwingend beseitigt werden, sofern ihre Anzahl im angemessenen Rahmen bleibt (BGH VIII ZR 10/92).
Worauf Sie bei der Übergabe achten müssen
Für eine reibungslose Übergabe sollten Mieter:innen bestimmte Punkte beachten. Dazu gehört vor allem die Dokumentation des Zustands der Wohnung. Eine Checkliste kann dabei helfen, keine wichtigen Schritte zu übersehen. Normale Gebrauchsspuren sind zulässig, aber außergewöhnliche oder übermäßige Schäden sollten vermieden werden. Wenn eine Vereinbarung zur farbgestaltung auszug besteht, muss diese beachtet werden. Alle persönlichen Installationen müssen entfernt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes mit dem:der Vermieter:in vereinbart.
Kriterium | Erforderliche Maßnahme |
---|---|
Grobe Verschmutzungen | Entfernen von Spinnenweben, Staubflusen und Essensresten |
Fliesen im Badezimmer/Küche | Befreiung von groben Verschmutzungen |
Heizkörper und Fenster | Keine Reinigung erforderlich |
Löcher in den Wänden | Müssen nicht verschlossen werden, sofern in angemessener Anzahl |
Boden | Staubsaugen oder Fegen genügen |
Nikotinverfärbungen | Möglicher Schadensersatzanspruch des/der Vermieter:in |
Farbgestaltung | Nach Vereinbarung im Mietvertrag |
Renovierungspflichten: Was Vermieter:innen nicht verlangen dürfen
In Deutschland müssen Vermieter:innen darauf achten, welche Renovierungsanforderungen sie an ihre Mieter:innen stellen. Laut Mietrecht ist es unzulässig, Mieter:innen zu verpflichten, umfangreiche Renovierungen durchzuführen, die über den normalen Gebrauchszustand hinausgehen.
„Der Mieter ist nur zur Renovierung verpflichtet, wenn dies im Mietvertrag klar vereinbart wurde.“
Es ist wichtig zu wissen, dass Mieter:innen nur zur Durchführung von sogenannten Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, wenn diese im Mietvertrag festgelegt wurden. Dazu gehören typischerweise Arbeiten wie das Streichen der Wände und Decken sowie das Streichen von Heizkörpern.
Eine häufige Unklarheit besteht darin, was Vermieter:innen bei der Übergabe der Wohnung verlangen dürfen. Nach den gängigen Gerichtsurteilen dürfen sie nicht verlangten, dass die Wohnung mit hochwertigen Materialien renoviert wird, die beim Einzug nicht vorhanden waren. Auch das Modernisieren nach neuesten Standards gehört nicht zu den Pflichten der Mieter:innen.
Hier ein Überblick über legitime und unzulässige Anforderungen:
Anforderungen | Zulässig | Unzulässig |
---|---|---|
Schönheitsreparaturen nach normaler Abnutzung | ✔ | ✘ |
Renovierung mit hochwertigen Materialien | ✘ | ✔ |
Neutrale Wandfarben bei Rückgabe | ✔ | ✘ |
Umfassende Renovierung nach modernstem Standard | ✘ | ✔ |
Eine klare Absprache und ein detailliertes Vorabnahmeprotokoll können helfen, unnötige Konflikte zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen zu vermeiden. So wird sichergestellt, dass beide Parteien ihre Pflichten und Rechte genau kennen und es zu keinen Missverständnissen kommt.
Suchen Sie für Ihren Auszug eine malerfirma auszug? Stellen Sie sicher, dass Sie nur die notwendigen Arbeiten in Auftrag geben, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Wann muss ich streichen bei Auszug?
Die Frage, ob Mieter bei Auszug streichen müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist dabei, die gesetzlichen Grundlagen und individuellen Mietvertragsklauseln zu kennen.
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Gesetzlich ist festgelegt, dass der Vermieter die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen trägt, es sei denn, diese Pflicht wurde vertraglich auf den Mieter übertragen. Dabei gelten in der Regel folgende Fristen für das Streichen:
- Küche und Bad: alle 5 Jahre
- Wohn- und Schlafräume: alle 8 Jahre
- Übrige Räume: alle 10 Jahre
Es ist außerdem wichtig, beim Auszug die Wohnung in hellen und dezenten Farben zu übergeben, um eventuelle Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden. Über 60% der Mieter gehen davon aus, dass Schönheitsreparaturen beim Auszug zwingend erforderlich sind. Jedoch sind die Regelungen dazu im Wandel, insbesondere durch die neuen Gesetze, die ab 2024 in Kraft treten und die Renovierungspflicht bei Auszug neu definieren.
Unwirksame Klauseln erkennen
Mietverträge enthalten oft Klauseln, die Mieter verpflichten sollen, die Wohnung beim Auszug in einem ’neuwertigen‘ Zustand zu übergeben. Solche Klauseln können unwirksam sein. Ein häufiges Beispiel einer unwirksamen Klausel ist die starre Fristenregelung oder die Generalverpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung.
Werden unwirksame Klauseln erkannt, sollten Mieter juristische Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Rechte zu wahren und unnötige Kosten zu vermeiden. Zum Beispiel können eigenständige Renovierungsarbeiten die Kosten um bis zu 50% der professionellen Renovierungskosten senken.
Zusammengefasst sollten Mieter sich gut über ihre Rechte und Pflichten informieren, bevor sie beim Auszug streichen oder renovieren. Dies kann nicht nur Streitigkeiten vermeiden, sondern auch erhebliche Kosten sparen.
Muss ich die Wände beim Auszug weiß streichen?
Das allgemeine Missverständnis, beim Auszug immer die Wände weiß streichen zu müssen, wird häufig diskutiert. Tatsächlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die dies zwingend vorschreiben. Vermieter:innen dürfen jedoch eine neutrale Farbgestaltung bei der Rückgabe verlangen, um die Wohnung für zukünftige Mieter:innen attraktiv zu halten.
Farbgestaltung und rechtliche Vorgaben
Immer mehr Mieter:innen bevorzugen farbige Wände anstelle von Weiß, wobei leuchtend rot, grün, braun oder knallgelb beliebte Farbwahlen sind. Während der Mietzeit dürfen Mieter:innen ihre Wände nach Belieben gestalten, solange keine nachhaltigen Beschädigungen der Bausubstanz entstehen. Klauseln im Mietvertrag, die die Farbwahl regeln, sind jedoch rechtlich unwirksam. Bei der Schlussrenovierung dürfen Vermieter:innen zwar keine bestimmten Farben vorschreiben, aber verlangen, dass die Wände in dezenten oder neutralen Farben gestrichen werden.
Vorsicht bei farbenfroher Gestaltung
Eine bunte Farbgestaltung während der Mietzeit kann beim Auszug problematisch werden. Wird die Wohnung in extrem auffälligen Farben zurückgegeben, die eine Neuvermietung erschweren, kann der Vermieter Schadensersatz für die Kosten der Neuanstrichs verlangen. Eine mietvertragliche Regelung bezüglich der Farbgestaltung bei Auszug ist daher essenziell, um Streitigkeiten zu vermeiden. Mieter:innen sollten sich bewusst sein, dass starre Klauseln wie „alle drei Jahre“ hinsichtlich der Renovierungspflicht von Gerichten für ungültig erklärt wurden, während weichere Formulierungen wie „in der Regel“ oder „üblicherweise“ wirksam sind.
Kriterien | Mieterrechte | Vermieterrechte |
---|---|---|
Farbwahl während der Mietzeit | Frei, solange keine Schäden entstehen | Keine Einflussnahme |
Farbgestaltung bei Auszug | Neutrale Farben, falls im Mietvertrag geregelt | Kann dezente/neutrale Farben fordern |
Ungültige Klauseln | Starre Fristen („alle drei Jahre“) | Keine Durchsetzung möglich |
Schadensersatz | Falls Farben extrem auffällig | Kann für Neuanstrich Kosten fordern |
Wohnung unrenoviert erhalten – Muss ich sie dennoch streichen?
In Deutschland sind Mieter:innen oft unsicher, ob sie eine unrenovierte Wohnung beim Auszug renovieren müssen. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 185/14) besteht keine Verpflichtung zur renovierung bei auszug, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Diese Rechtsprechung entbindet Mieter:innen von Schönheitsreparaturen, sofern im Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
„Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung erhält, muss diese beim Auszug nicht streichen oder renovieren, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung mit einem angemessenen Ausgleich.“
- Der Bundesgerichtshof hat am 18. März 2015 klargestellt, dass Mieter in unrenovierten Wohnungen nie renovieren müssen, weder während der Mietzeit noch beim Auszug.
- Eine zwischen Mieter und Vormieter getroffene „Renovierungsvereinbarung“ hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der im Mietvertrag enthaltenen Verpflichtungen.
- Wenn die Wohnung im unrenovierten Zustand übernommen wurde, muss dies entsprechend dokumentiert und bewiesen werden – idealerweise durch Fotos und Zeugen.
Ferner hat der Bundesgerichtshof am 8. Juli 2020 entschieden, dass Mieter von unrenovierten Wohnungen den Vermieter dazu verpflichten können, sich mit 50 Prozent an den Kosten für Schönheitsreparaturen zu beteiligen. Diese Regelung kann jedoch nur greifen, wenn keine andere, angemessene Ausgleichsleistung vereinbart wurde.
Hier ein Überblick über die rechtlichen Bestimmungen:
Gerichtsurteil | Inhalt | Details |
---|---|---|
BGH Urteil vom 18. März 2015 | Mieter von unrenovierten Wohnungen müssen nicht renovieren | Gilt für Mietzeit und beim Auszug |
BGH Urteil vom 8. Juli 2020 | Vermieter müssen sich zu 50 % an Renovierungskosten beteiligen | Voraussetzung ist eine fehlende Ausgleichsvereinbarung |
Abschließend bleibt zu sagen, dass die renovierung bei auszug bei unrenovierten Wohnungen nicht verpflichtend ist, es sei denn, der Mietvertrag sieht eine ausdrückliche und gerechtfertigte Regelung vor. Mieter:innen sollten immer die genaue Formulierung der Vertragsklauseln prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
Tipps für eine stressfreie Wohnungsübergabe
Eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Ausführung können den Übergabeprozess einer Wohnung erheblich erleichtern. Dabei spielen sowohl eine gründliche Dokumentation als auch eine klare Kommunikation mit dem:der Vermieter:in eine entscheidende Rolle.
Protokolle und Dokumentation
Eine umfassende dokumentation auszug der Wohnungsübergabe ist unerlässlich. Dazu gehört insbesondere das Anfertigen von Fotos, um den Zustand der Räume klar zu belegen. Mängel sollten innerhalb von zehn Tagen schriftlich festgehalten und der Verwaltung gemeldet werden. Denken Sie auch daran, Zählerstände zu notieren und zu fotografieren, um späteren Diskussionen über die Nebenkostenabrechnung vorzubeugen. Größere Schäden wie gebrochene Fenster oder Löcher in der Wand müssen vor der übergabe wohnung repariert werden. Alles sollte in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.
Kommunikation mit dem:der Vermieter:in
Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem:der Vermieter:in ist der Schlüssel zu einer reibungslosen Wohnungsübergabe. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen genauen Termin zur Rückgabe der Wohnung. Klären Sie offene Fragen zur Kaution und bringen Sie nach Möglichkeit einen Zeugen zur Übergabe mit. Eine Rechtsschutzversicherung kann im Falle von Auseinandersetzungen rechtlichen Beistand bieten. Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest und dokumentieren Sie diese.
- Alle während der Mietzeit verursachten Schäden beheben
- Mängel mit Fotos dokumentieren
- Zählerstände notieren/fotografieren
- Übernahmeprotokoll anfertigen
- Alle erhaltenen Schlüssel zurückgeben
Mit diesen Tipps steht einer stressfreien übergabe wohnung und einer reibungslosen Rückzahlung der Kaution nichts im Wege.
Was ist Mietern in der Mietwohnung verboten?
In Mietwohnungen gibt es klare Regeln, die Mieter:innen einhalten müssen, insbesondere bezüglich baulicher Veränderungen und der Pflege Bausubstanz. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand bleibt und die Rechte aller Parteien gewahrt werden.
Bauliche Veränderungen
Bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Zu diesen Veränderungen zählen unter anderem der Austausch von Bodenbelägen, das Entfernen von Wänden oder das Verändern von Fenstergrößen. Unwesentliche Veränderungen, wie das Streichen der Wände in zarten Pastelltönen oder das Bohren von Löchern für Bilderrahmen, bedürfen in der Regel keiner Zustimmung des Vermieters. Werden jedoch starke Farben verwendet oder tiefreichende Schäden durch bauliche Eingriffe verursacht, kann dies zur Einbehaltung der Kaution führen.
Pflege und Erhaltung der Bausubstanz
Die Pflege Bausubstanz ist eine essentielle Pflicht der Vermieter:innen, dennoch sind Mieter:innen dazu verpflichtet, die Mietwohnung sorgfältig zu behandeln und keine irreversiblen Schäden zu verursachen. Dabei gilt, dass die Wohnung grundsätzlich in dem Zustand zurückgegeben werden muss, in dem sie übernommen wurde, abzüglich der üblichen Abnutzung. Schwere Schäden, wie Zigarettenverbrennungen auf Teppichen oder Schimmelbildung durch unzureichende Lüftung und Heizung, werden nicht als normale Abnutzung betrachtet und können erhebliche Kosten für den Mieter bedeuten.
Erlaubte Änderungen | Verbotene Änderungen |
---|---|
Streichen in Pastelltönen | Wände entfernen oder verändern |
Leichte Wanddekorationen | Fenstergrößen verändern |
Drilllöcher innerhalb der Vernunft | Starker Farben verwenden, die nicht neutral sind |
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution einbehält?
Nach dem Auszug kann es vorkommen, dass der Vermieter die Kaution einbehalten möchte. Dies geschieht häufig, um Ansprüche aus dem Mietverhältnis abzusichern. Wichtig ist dabei, dass der Vermieter die Mietsicherheit nur bis zu sechs Monate nach dem Auszug zurückhalten darf, wenn er Schäden oder ausstehende Forderungen geltend machen möchte.
Die gesetzliche Regelung besagt, dass die Mietkaution maximal drei Monatsmieten betragen darf. Zudem muss der Vermieter die Kaution von seinem Vermögen getrennt und verzinslich anlegen. Bei Streitigkeiten über die Rückzahlung der Mietsicherheit ist es wichtig, dass Mieter:innen alle relevanten Unterlagen, wie Übergabeprotokolle und Fotos, sorgfältig aufbewahren. Diese dienen als Beweise, um eventuelle Ansprüche des Vermieters zu widerlegen.
„Die Kaution darf ausschließlich für Ansprüche verwendet werden, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben und zweckgebunden sind. “ – (BGH Urteil vom 10.07.2024)
Folgend eine Übersicht, wie man vorgehen sollte, wenn der Vermieter die Kaution einbehalten möchte:
- Verlangt eine detaillierte Aufstellung der vom Vermieter geltend gemachten Ansprüche.
- Überprüft die geltend gemachten Schäden oder Kosten auf ihre Angemessenheit und Berechtigung.
- Fordert die Rückzahlung der restlichen Mietsicherheit, falls der Einbehalt unberechtigt erscheint.
- Erwägt rechtliche Schritte, wenn der Vermieter unzulässig Teile oder die gesamte Kaution einbehalten möchte.
Zweck der Kaution | Vermieterpflichten | Mieterrechte |
---|---|---|
Absicherung von Schäden | Kaution verzinslich und getrennt anlegen | Ausstellung einer detaillierten Schadenliste anfordern |
Absicherung ausstehender Mietzahlungen | Maksimal drei Monatsmieten einfordern | Rechtsweg bei unzulässigem Einbehalt einschlagen |
Erfüllung von Renovierungspflichten | Schäden nachweisen und dokumentieren | Genaue Prüfung der eingeforderten Beträge |
Schlussendlich ist es entscheidend, dass sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen bezüglich der Kaution einhalten und transparent agieren.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Renovierungspflicht beim Auszug maßgeblich von den spezifischen Vereinbarungen im Mietvertrag abhängt. Ein Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015 hilft hierbei: Diese Entscheidung hat vielen Mietern den Rücken gestärkt, indem sie zuvor gängige Klauseln, die zum Weißen der Wände verpflichteten, für ungültig erklärte. Insbesondere im Fall von unrenoviert übergebenen Wohnungen zeigt sich, dass Mieter meist keine malerarbeiten ausführen müssen, wenn sie bei Einzug keine explizite Verpflichtung dazu eingegangen sind.
Zudem bestimmen oft die Regelungen zu den Schönheitsreparaturen den Umfang der Renovierungspflicht Auszug. Diese Arbeiten, die normalerweise in festgelegten Zeitintervallen durchgeführt werden, sehen für Küche und Bad ein Intervall von fünf Jahren vor, während Wohnräume, Flure und Toiletten alle acht Jahre und Nebenräume alle zehn Jahre renoviert werden sollten. Zu beachten ist hier, dass leichte Abriebspuren nicht als übermäßige Abnutzung gelten, wohl aber vergilbte Tapeten, insbesondere in Raucherwohnungen.
Eine klare Kommunikation mit dem Vermieter sowie das Verstehen der eigenen Rechte können helfen, unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wichtig ist, unwirksame Mietvertragsklauseln zu erkennen und nicht blind zu befolgen, da diese rechtlich keine Gültigkeit besitzen. Mieter sollten wissen, dass helle Nuancen wie Beige oder Creme an den Wänden oft ausreichend sind und es keine zwingende Pflicht gibt, ausschließlich weiße Farbe zu verwenden. Letztlich können klare Absprachen und eine gut vorbereitete Wohnungsübergabe den Prozess erheblich erleichtern.