Schon seit Jahrhunderten zählt Brandschutz in vielen Lebensbereichen zu den elementaren Sicherheitsaspekten. Egal ob im Privatleben oder im Betrieb, dank ausgeklügelter Präventivmaßnahmen lassen sich im Ernstfall Leben retten und Sachschäden vermeiden. Vor allem für Unternehmen ist die Minimierung von Sachschäden für den Erhalt der Geschäftskontinuität essenziell.
Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmen unterliegen einer sogenannten Fürsorgepflicht, die Brandschutzmaßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeiter umfasst
- Es existieren zahlreiche gesetzliche Vorgaben, an die sich Arbeitnehmer zu halten haben
- Man unterteilt in passiven und aktiven Brandschutz
- Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter in einjährigen Abständen im Bereich Brandschutz zu schulen
Brandschutz im Betrieb – Gesetzliche Vorgaben
Im Eigenheim regelt beispielsweise die DIN 4102 den baulichen Brandschutz durch die Bestimmung von Mindestanforderungen bezüglich der Feuerwiderstandsfähigkeit von Baumaterialien. Im Gewerbe sind die gesetzlichen Anforderungen für Arbeitgeber zum Schutz der Belegschaft infolge der Fürsorgepflicht deutlich angehoben. Als Vorlage dient § 618 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Brandschutz ist hier der erste Absatz des Paragrafen relevant:
- Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass von Räumen, Vorrichtungen, Arbeitsgeräten oder Dienstleistungen für Arbeitnehmer keine Gefahr für Leib und Seele ausgeht.
Weiterführende Gesetzesgrundlagen liefern die Arbeitsstättenverordnung und Normenwerke für Gesundheits- und Arbeitsschutz der Berufsgenossenschaften.
Effektive Maßnahmen im Brandschutz
Der Brandschutz ist in zwei Kategorien gegliedert. Während sich der vorbeugende Brandschutz mit Präventivmaßnahmen beschäftigt, behandelt der abwehrende Brandschutz sämtliche Aufgabenbereiche rund um die Eindämmung eines ausgebrochenen Feuers. Da sich beide Kategorien in einigen Aspekten überschneiden, ist die Zusammenarbeit mit Architekten mit Spezialisierung auf den Brandschutz für eine optimale Planung zielführend. Zusammenfassend existieren folgende Maßnahmen im Brandschutz:
- Einbau von Brandmeldern, Brandschutztüren und Feuerlöschanlagen
- Organisatorischer Brandschutz durch regelmäßige Schulungen und Vermittlung von Verhaltensregeln
- Bauliche Maßnahmen durch die Wahl von schwer entflammbaren Baustoffen nach DIN 4102
- Sichtbare Flucht- und Rettungspläne mit gekennzeichneten Standorten von Feuermeldern oder Feuerlöschern und Fluchtwegen in gut sichtbaren Orten im Unternehmensgebäude
- Technischer Brandschutz durch Warnanlagen zur Information sämtlicher Mitarbeiter
Neben der Erstellung von betrieblichen Konzepten ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtend. Voraussetzung ist eine entsprechende Expertise im Bereich Brandschutz, etwa durch eine Ausbildung nach Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Verschiedene Institutionen wie der TÜV führen derartige Sachkundeschulungen durch. Sein Aufgabenbereich umfasst etwa die Früherkennung und Beurteilung von Brandgefahren oder Risiken.
Richtiges Verhalten im Brandfall
In Gewerberäumen ist der Einbau von Rauchmeldern nicht für Arbeitgeber verpflichtend. Diese gilt unter bestimmten Umständen nur in Hessen und Baden-Württemberg. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder der Brandverhütungsschau ist jedoch, abhängig vom Baurecht der einzelnen Länder, die Installation von spezifischen Brandmeldern zwingend vorgeschrieben. Handelt es sich um einen manuellen Alarmknopf, ist dieser im Brandfall direkt zu betätigen. Erst im Anschluss ist ein Notruf abzusetzen. Wichtig sind die typischen W-Fragen „Wo“, „Was“, „Wer“ sowie die Anzahl an potenziellen Verletzten.
Über Notausgänge oder andere Fluchtwege wie Fenster im Erdgeschoss ist das Gebäude zu verlassen. Aufzüge sind im Brandfall zwingend zu meiden, da Gefahr für lebensbedrohliche Situationen besteht. Nur bei Kenntnis über die korrekten Abläufe lässt sich ein effektiver aktiver Brandschutz ermöglichen. Firmen sind daher zur regelmäßigen Unterweisung und Auffrischung bezüglich des Brandschutzes angehalten. Hier regelt der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie § 4 der DGUV Vorschrift 1.
Fazit – Brandschutz im Unternehmen
Brandschutz spielt sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich eine große Rolle. Durch die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber stehen zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen im Raum, um das Risiko für Mitarbeiter zu minimieren. Neben zahlreichen vorbeugenden Maßnahmen, etwa im baulichen Bereich, existieren aktive Maßnahmen, etwa die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zum korrekten Verhalten im Brandfall.