Erste Hilfe Massnahmen bei Verbrennung & Unfall

Es gibt nicht die „Erste Hilfe Maßnahmen„, deren Vorgehensweise in jedem Fall gleich ist. Die Reihenfolge der Maßnahme muss abhängig von der Situation eventuell angepasst werden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über Erste Hilfe, Erste Hilfe bei Verbrennungen, Erste Hilfe bei Unfällen sowie Erste Hilfe im Betrieb oder Privat.

Erste Hilfe Definition

Unter dem Begriff „Erste Hilfe“ versteht man weitläufig diverse Maßnahmen, um die „erste Hilfe am Ort“ zu leisten. Dieses beinhaltet bspw.

  •     Leben zu retten
  •     lebensbedrohende Gefahren zu entschärfen
  •     oder Personen bei Gesundheitsstörungen zu unterstützen

bis professionelle Hilfe in Form von Ärzten, Feuerwehren oder anderem fachmännischem Personal vor Ort ist.

Weiterhin gehören auch:

  •     der Notruf
  •     die Absicherung der Unfallstelle
  •     die Betreuung der Verletzten

zu diesen „ersten Hilfsmassnahmen“.

 

Wer soll, wer darf, wer kann Erste Hilfe leisten?

Jedermann muss! Jeder Mann, jede Frau, jede Person! Und selbst Kinder können helfen. Üben Sie mit ihnen – es muss ja nicht gleich ein Verkehrsunfall sein! Aber jemand bricht auf der Straße zusammen – ein Kind kann zumindest telefonieren oder andere Leute um Hilfe bitten.

    Denken Sie niemals daran, Sie könnten etwas falsch machen! Ihnen wird niemand Vorwürfe für die geleistete erste Hilfe machen!

Wohl aber für unterlassene Hilfeleistung, was bedeutet, einfach wegzugehen oder wegzufahren, ohne zu helfen! Frei dem Motto „Es wir ja schon ein anderer helfen“ oder „Ich kann das gar nicht und mache etwas falsch“. Meist kommt dann aber kein anderer – und dann? Das allerschlimmste ist, nichts zu tun!

Dieses Verhalten ist sogar laut § 323c StGB (Strafgesetzbuch) strafbar:
1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Erste Hilfe Maßnahmen bei Brandverletzungen / Unfällen

Wir verbringen die meiste Zeit zu Hause oder am Arbeitsplatz und sind dort permanent in Kontakt mit gefährlichen Gegenständen. Durch Versehen oder Nachlässigkeit können sich schnell unvorhergesehene Notfälle ereignen. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was bei Brandverletzungen oder bei einem Unfall zu tun ist. Besser, Sie verlassen sich auf sich selbst, als darauf, dass andere Bescheid wissen müssen! So können Sie, und vor allem der Verunglückte, wertvolle Zeit gewinnen und schlimmen Folgen vorbeugen.

    Denken Sie jedoch immer an Ihren eigenen Schutz: Dieser geht stets vor!

Es gibt bestimmte Verhaltensregeln bei schweren Unfällen, die in einer Rettungskette zusammengefasst sind:

  •     Zunächst gilt es, selbst Ruhe zu bewahren und tief durchzuatmen.
  •     Beruhigen Sie auch betroffene Personen.
  •     Unfallstelle sichern.
  •     Wenn nötig betroffene Person aus der Gefahrenzone retten.
  •     Notruf tätigen.
  •     Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe leisten.
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Erste Hilfe Notruf absetzen

Der Rettungsdienst und die Feuerwehr sind in Deutschland (bzw. ganz Europa – ohne Vorwahl!) unter der Telefonnummer 112 erreichbar. Der ärztliche Bereitschaftsdienst kann in Deutschland unter 116117 bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen alarmiert werden.

Erste Hilfe Notruf – Die „5W“ – Was muss ich sagen?

Für schnellstmögliche Hilfe müssen Sie eine präzise Auskunft zu den folgenden Punkten geben:

  •     Wo ist der Unfall passiert?
  •     Was ist passiert (Art der Verletzung)?
  •     Wie viele Verletzte?
  •     Wer tätigt diesen Anruf (Also Sie)?
  •     Warten auf weitere Rückfragen!

An größeren öffentlichen Plätzen, an stark frequentierten Straßen, Autobahnen und in Parkanlagen gibt es meist ein Notruftelefon, falls Sie kein Handy zur Hand haben. Notfalls auch laut schreien, damit zumindest andere den Notruf auslösen können!

Erste Hilfe bei Verbrennungen und Verbrühungen

Diese sind oft nicht lebensgefährlich, doch schmerzhaft. Verbrennungen gehen mit Hautrötung und Blasenbildung einher. Sie werden in Grad 1 bis 4 eingeteilt. Bei Grad 1 ist nur die obere Hautschicht angegriffen, bei Grad 4 liegen schwerste Verbrennungen vor.

Wunden umwickeln Sie locker mit einem Verband. Nehmen Sie nur das sterile Material aus dem Verbandkasten! Ist kein keimfreier Verband verfügbar, verbinden Sie die Wunde eher nicht!

Leichte Verbrennungen

Haften der Kleidung heiße Stoffe an, sollte diese ausgezogen werden. Befinden sich Stoffe in der Haut, dürfen Sie diese nicht entfernen, sondern entsprechende Stellen nur mit Wasser ausspülen.

Bei einer Gesichtsverbrennung nehmen Sie ein feuchtes Tuch zum Kühlen – kein Wasser darüber laufen lassen. Wahrscheinlich hat die betroffene Person auch Flammen eingeatmet. Dies führt zu Atemnot und Schwellungen. Überprüfen Sie zuerst die Atmung und bringen Sie die Person in eine angenehme Sitzhaltung. Bei Zittern, Blässe, kaltem Schweiß und Unruhe liegt ein Schock vor (siehe „Erste Hilfe Maßnahmen bei Schock“).

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Ist die Hand verbrannt, muss diese schnell unter fließendes kaltes / lauwarmes Wasser gehalten werden. Kühlen Sie die Stelle so lange, bis die Schmerzen abflauen.

Behandeln Sie leichte Verbrennungen / Verbrühungen am besten mit einer Brandsalbe. Keine Kühlpads oder Eiswürfel!

Schwere Verbrennungen

Hat die Kleidung einer Person Feuer gefangen, muss Sie dieses durch Herumrollen der Person auf dem Boden löschen oder Sie helfen mit Wasser bzw. einer Löschdecke.

Danach rufen Sie sofort den Notruf unter Telefonnummer 112 an. Wenn die Kleidung nicht an der Wunde festklebt, sollte diese ausgezogen werden.

Große Brandverletzungen nicht mit Wasser kühlen, sondern den Betroffenen in eine Rettungsdecke / Rettungsfolie* einwickeln, die sich im Erste Hilfe Koffer befindet.

Zum Warmhalten sollte die silberne Seite der Decke nach innen zeigen und die goldene nach außen.

Erste Hilfe Maßnahmen bei Schock

Decken Sie die betroffene Person zu und leisten Sie ihr Gesellschaft. Lagern Sie deren Beine leicht erhöht. Wird er/sie bewusstlos, bringen Sie ihn/sie in die stabile Seitenlage.

Ist kein Defibrillator zur Hand, muss als erste Maßnahme mit der Wiederbelebung begonnen werden

Wenn der/die Betroffene bewusstlos wird/ist und nicht normal atmet, ist sofortige Wiederbelebung essenziell:

Rufen Sie um Hilfe, damit andere Personen ihnen Beistand u. Hilfe leisten. Ist ein Defibrillator in der Nähe, bitten Sie diese darum, das Gerät zu holen.

In der Zwischenzeit können Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung anfangen. Die Anleitung zur Handhabung eines Defibrillators* finden Sie direkt auf dem Gerät.

Kein Defibrillator vor Ort?

Dann gehen Sie wie folgt sofort vor:

  •     30 x Herzdruckmassage und anschließend 2 x Beatmung (Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung).
  •     Danach wieder 30 x Herzdruckmassage und 2 x Beatmung usw.
  •     Und zwar so lange, bis der Rettungsdienst eintrifft!
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Rettungstransportmittel und Rettungsgeräte am Arbeitsplatz

Lässt es der Betrieb von der Lage her zu, dass der Rettungsdienst Maßnahmen vor Ort durchführen kann, muss der Arbeitgeber keine Transportmittel zur Verfügung stellen (ratsam ist jedoch eine Erste Hilfe Liege*, auf der sich Mitarbeiter nach Unfällen oder sonstigen Zwischenfällen erholen können).

Der Rettungsdienst bringt selbst eine Krankentrage mit. Ist die Örtlichkeit allerdings nicht mit einer Trage erreichbar, muss der Arbeitgeber alternative Transportmittel wie Schleifkörbe, Rettungstücher* oder Krankentransport-Hängematten bereitstellen.

Bei schwer zugänglichen Arbeitsplätzen wie beispielsweise in Schächten müssen geeignete Bergungsgeräte zur Verfügung stehen (Abseilausrüstung, Rettungshubgeräte, Schneidgeräte etc.).

Gesetzeslage für Unternehmen – Erste Hilfe

Wichtige Punkte, auf die der Arbeitgeber achten muss:

  •     Ausreichend und zugängliches Verbandmaterial
  •     Erste Hilfe Set / Ausstattung und deren Aufbewahrungsorte mit Erste Hilfe Schild kennzeichnen.
  •     Kleiner / großer Erste Hilfe Verbandkasten* (DIN 13157* / DIN 13169*), Erste Hilfe Koffer*, Erste Hilfe Rucksack*
  •     Gewährleisten, dass von jedem Ort des Betriebes aus innerhalb kurzer Zeit Hilfe herbeigerufen werden kann.
  •     Fluchtwege und Notausgänge* mit genormten Hinweisschildern kennzeichnen.
  •     Flucht- und Rettungspläne erstellen* und sichtbar anbringen.
  •     Ggf. über eine notwendige Brandschutzordnung* informieren.
  •     Warneinrichtungen wie Rauchwarnmelder, Feuermelder etc.
  •     Je nach Größe und Brandgefährdung (ggf. unterschiedliche) Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen etc.

 

Erste Hilfe – Gesetzeslage für Privat / Zuhause

Im Gegensatz zu Unternehmen sind Sie für Erste Hilfe Maßnahmen im privaten Bereich nicht verpflichtet, einen Feuerlöscher, Verbandkasten etc. besitzen zu müssen.

Vorbeugung! Jedoch ist es ratsam, zumindest einen kleinen Erste Hilfe Koffer / Erste Hilfe Verbandkasten zu Hause zu haben. Auch schadet es nicht, zumindest einen Wasser-Feuerlöscher im Hause zu haben. Die bekannten Rauchwarnmelder hingegen sind in allen Bundesländern mittlerweile Pflicht!

 

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