Wer einen Balkon besitzt, der möchte diesen gerade im Sommer am liebsten auch zum Grillen nutzen. Aber was ist rechtlich möglich, ohne mit Ärger von den Nachbarn oder den Behörden zu rechnen? Mit diesem Thema sollte man sich dringend auseinandersetzen, bevor man Wurst (Lesetipp: selbstgemachte Bratwurst), frisches Fleisch, feine Gemüsespieße und mehr Leckereien vom Grill genießt.
Das Wichtigste in Kürze
- Vermieter und Eigentümergemeinschaften können das Grillen verbieten.
- Wer sich nicht an ein Verbot hält, muss mit einer Abmahnung bis hin zur Kündigung rechnen.
- Elektrogrills und Gasgrills eignen sich zum Grillen auf dem Balkon, Kohlegrills hingegen nicht.
Rechtliche Lage zum Grillen auf dem Balkon
In der Regel wird das Thema Grillen im Mietvertrag nicht aufgegriffen, doch es kann von der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung in der Hausordnung verboten werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert jede Menge Ärger mit den anderen Eigentümern, den Mietern und den eigenen Vermietern.
Speziell der Holzkohlegrill wird von einigen explizit verboten. Das ist nicht weiter verwunderlich, da sich hier deutlich mehr Rauch entwickelt und die Geruchsbelästigung durch Ruß sowie Gerüche höher ist als zum Beispiel bei einem elektronischen Grill oder einem Gasgrill.
Halten sich Mieter nicht an das ausgesprochene Grillverbot, kann eine Abmahnung folgen. Will man dann immer noch nicht auf das Grillen verzichten, kann dieses zur Kündigung führen.
Diese Grills sind unproblematisch
Die meisten Nachbarn, Vermieter und die Hausverwaltung haben nichts dagegen, wenn man einen kleinen Elektrogrill auf dem Balkon verwendet. Folgend zwei Beispielprodukte, welche Mieter ihnen Bedenken verwenden dürfen.
Der Weber Gasgrill q 1000 eignet sich optimal zum Grillen auf dem Balkon. Er ist nicht nur vielseitig einsetzbar sowie ausgesprochen handlich, sondern er verursacht auch keinen Ruß oder eine große Menge an Rauch. Gerüche entstehen lediglich durch die Speisen selbst. Das setzt natürlich voraus, dass man das Essen nicht anbrennen lässt.
Weil der Grill so klein und handlich ist, eignet er sich weniger für das Grillen in großer Runde oder für das Grillen auf der Dachterrasse zusammen mit dem ganzen Arbeitsteam. Im privaten Rahmen für die Bewirtung von einer bis drei Personen ist er allerdings durchaus einsetzbar. Zudem findet er auf jedem Balkon Platz.
Alternativ dazu wählt man ein Elektrogerät von Tefal, wie zum Beispiel den Tefal Elektrogrill Family. Auch hier ist keine starke Geruchsbelästigung zu erwarten.
Die Häufigkeit spielt eine Rolle
Natürlich gab es in der Vergangenheit bereits Urteilsverkündung zum Thema Grillen auf dem Balkon. Meisten sind sich die Gerichte einig: Ab und zu zu grillen ist vollkommen in Ordnung, nur zu häufig sollte man das nicht tun.
Einmal im Monat zu grillen ist in der Regel kein Problem, einmal in der Woche oder häufiger hingegen schon. Es zahlt sich in jedem Fall aus, wenn man die Sache vorher mit den direkten Nachbarn bespricht, um von Anfang an jedem Streit aus dem Weg zu gehen.
Eine pauschale Aussage gibt es laut Gesetz derzeit nicht, welche besagt, wie oft genau man grillen darf. Fest steht: Wendet sich ein Nachbar oder eine andere Person an offizielle Stellen, so ist es sehr wahrscheinlich, dass er recht bekommt. Folgen kann dann eine starke zeitliche Einschränkung sowie ein schlechteres Verhältnis mit den Mitmenschen.
Darauf sollte man Grillen auf dem Balkon achten
Rücksichtnahme geht vor. Wenn man sieht, dass der Nachbar gerade auf dem Balkon in einem Meter Luftlinie Entfernung seinen Mittagsschlaf hält, sollte man diesen nicht durch Gerüche oder Ruß stören. Stattdessen wartet man noch eine halbe Stunde ab und grillt dann.
Wichtig ist zudem, dass nicht allzu viel Fett in die Flammen oder auf eine heiße Unterlage tropft. Sonst entwickelt sich unnötig viel Rauch, der in Form von schwarzen, stinken Rauchschwaden zu den Nachbarn zieht.
Wer Wäsche auf dem Balkon entdeckt, sollte ebenfalls Kontakt zum Nachbarn aufnehmen, bevor das Grillen beginnt. Müssen die Mitmenschen mit stinkender oder schmutziger Wäsche leben, nur weil der Grilldunst herüberzieht, sorgt das für schlechte Stimmung.
Die Nachtruhe gilt unabhängig davon, ob es zu einer starken Rauchentwicklung kommt. Abends nach 22 Uhr sollte man daher ebenso wenig draußen grillen wie morgens vor 6 Uhr. Das gilt beim Grillen auf dem Balkon noch viel strikter, als wenn jemand in seinem eigenen Garten grillt. Generell unterhält man sich während dieser Zeit auf dem Balkon nur leise. Gegrillt und aufgeräumt wird am besten vor der Nachtruhe.
Fazit: Elektro oder Gas sind das Mittel der Wahl
Bei Grillen auf dem Balkon ist es in erster Linie wichtig, dass man viel Rücksicht auf die Nachbarn nimmt. Daher verwenden rücksichtsvolle Menschen einen kleinen Elektrogrill anstelle vom großen Holzkohlegrill. Dann kann man das Essen ohnehin mehr genießen, weil die Bildung von Ruß und Gerüchen minimal ist.