Neue Energieeffizienzklassen: einfach erklärt

Ein energiesparendes Verhalten ist nicht erst seit dem explosionsartigen Preisanstieg für Strom und Gas in der breiten Masse angekommen. Schon seit 1995 gehören Energielabels beim Kauf von Haushaltsgeräten als Angabe für den Energieverbrauch dazu. Beschränkten sich die Energieklassen damals auf A bis G, erweiterte sich die Skala durch innovative Techniken zur Energieeinsparung im Jahr 2010 um die Klassen A+ bis A+++. Um Verbrauchern die Einschätzung der Geräte zu vereinfachen, soll nun ein neues Energielabel mit zusätzlichen Produktinformation die Kaufentscheidung erleichtern.

Das Wichtigste in Kürze

  • das neue Energielabel ist bereits seit dem März 2021 im Umlauf
  • bislang gilt das Energielabel nur für ausgewählte Haushaltsgeräte
  • bis zum Jahr 2026 sollen sämtliche Elektrogeräte ein neues Energielabel erhalten
  • die neuen Energielabel sollen den Vergleich zwischen Haushaltsgeräten erleichtern
  • Hersteller sind zur Herausgabe weiterführender Produktinformationen in die Datenbank EPREL verpflichtet

Änderung der Energieeffizienzklassen

Ursprünglich beliefen sich die Energieklassen im Jahr 1995 auf A bis G. A galt damals für Geräte mit führenden Energiestandards, während Geräte mit einer niedrigen Energieeffizienz eine Einstufung in Klasse G erhielten. Schon damals war das Energielabel weitläufig gesellschaftlich akzeptiert und bekannt. Durch rasche technische Fortschritte wurde die Einführung neuer Energieklassen, A+ bis A+++, im Jahr 2010 notwendig. Durch die Vielzahl an Energieklassen herrschte oftmals Unklarheit darüber, inwiefern ein Haushaltsgerät tatsächlich den höchsten Energiestandards entsprach. Mit der Einführung der neuen, einheitlichen Energieklassen, die sich erneut auf die Klassen A bis G besinnen, soll endlich wieder Klarheit bei Verbrauchern herrschen. Für Altgeräte bedeutet dies schlichtweg eine Abstufung auf äquivalente Klassen:

  • A+++ = B
  • A++ = C
  • A+ = D

Grundsätzlich ist eine Abstufung auf die beste Energieklasse für ältere Neugeräte im Handel nicht möglich, damit weiterhin ein Anreiz für eine optimierte Technologie besteht. Das neue Energielabel besteht aktuell für folgende Haushaltsgeräte:

  • Waschmaschinen
  • Spülmaschinen
  • Waschtrockner
  • Fernseher
  • Monitore
  • Gefriergeräte
  • Kühlschränke
  • Leuchtmittel
  • Weinlagerschränke
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Bis zum Jahr 2026 soll der Wandel abgeschlossen sein und weitere Haushaltsgeräte wie Klimageräte, Heizungen, Backöfen, Staubsauger und Trockner umfassen.

Produktinformationen für Verbraucher

Seit der Einführung der neuen Energielabel im Jahr 2021 sind Hersteller mittlerweile zur Herausgabe weiterführender Informationen verpflichtet. So enthalten sämtliche neue Etiketten etwa einen QR-Code, der mit der Datenbank EPREL verlinkt ist. Hier sind Daten für Verbraucher hinterlegt, die einen Vergleich zwischen Haushaltsgeräten vereinfachen sollen oder Auskunft darüber geben, in welchem Zeitraum sich der Kaufpreis amortisiert und ob die als energieeffiziente Waschmaschine angepriesene Ware tatsächlich sparsam ist.

Die Zusatzinformationen sind dabei spezifisch und variieren je nach Gerätetyp. Bei Geschirrspülern ist so etwa das Fassungsvolumen, der Wasserverbrauch in Litern pro Waschzyklus, die Programmdauer im Eco-Modus in Stunden und Minuten sowie die Lautstärke in Dezibel angegeben. Bei Waschtrocknern hingegen ist der Stromverbrauch und Wasserverbrauch des Wasch-Trocken-Programms in Kilowattstunden pro 100 Zyklen, die Schleudereffizienz, das Fassungsvermögen sowie eine Programmdauer des Wasch-Programms angegeben.

Staatliche Förderungen bei Gerätekauf

Wer auf umweltfreundliche Alternativen umsteigt, etwa beim Kauf einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage, kann Fördermöglichkeiten oder günstige Kredite von Förderbanken wie der KfW in Anspruch nehmen. Beim Kauf von energiesparenden Haushaltsgeräten existiert die Möglichkeit für eine staatliche Finanzspritze leider nicht. Um Verbraucher zu entlasten, bieten einige lokale Energieversorger Entlastungspakete für Käufer von Haushaltsgeräten mit positiver Energieklasse. Den Bonus erhalten Kunden wahlweise als Gutschrift oder als Bonus auf die kommende Abrechnung. Die WVV bietet seinen Kunden beispielsweise bis zu 60 Euro für jedes Haushaltsgerät mit der neuen Energieklasse A, B oder C.

Der Kauf von energiesparenden Neugeräten macht sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht jedoch nicht immer Sinn. Während der Herstellung, Lagerung, Entsorgung sowie dem Transport entsteht sogenannte graue Energie, welche die Energiebilanz vorab negativ belastet. Sind Altgeräte noch voll funktionstüchtig, ist der Weiterbetrieb oftmals lukrativer als ein Neukauf und auch eine Reparatur, z.B. mit einem günstigen Ersatzteil, lohnt sich oft noch. Grundsätzlich gilt die Faustformel: Unabhängig von der Energieklasse wird die größte Wirkungseffizienz bei einer Nutzungsdauer von etwa 10 Jahren erreicht.

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Fazit

Die neuen Energielabels sind weitgehend selbsterklärend und bieten rasche Einblicke darüber, wie energieeffizient ein Haushaltsgerät wirklich arbeitet. Weiterführende Informationen bieten realitätsnahe Beispiele und mehr Transparenz für Verbraucher. Obwohl kostspielige Geräte mit besserer Energieklasse langfristig weniger Kosten als günstigere Haushaltsgeräte mit niedriger Energieklasse verursachen, lohnt sich ein Neukauf allerdings erst dann, wenn Altgeräte nicht mehr funktionstüchtig ist.

Quellen:
tool.label2020.eu/de/label-guide/waschtrockner
www.bauknecht.de/magazin/neue-energieeffizienzklassen-2021
www.lekker.de/energieladen/das-bedeuten-die-neuen-energieeffizienzklassen-2021-fuer-dich/