Urlaub und Dienstreise – was man im Hotel tunlichst unterlassen sollte

Ein Hotelzimmer bietet uns oft die Ruhe und den Komfort, die wir brauchen, um von unserem Alltag abzuschalten. Das Prinzip ist einfach: ein sauberes Bett und ein eigenes Bad, die gegen Bezahlung für die Dauer des Aufenthalts zu unserem Zuhause werden. Doch während wir uns in diesen temporären Unterkünften einrichten, sollten wir uns bewusst sein, dass gewisse Grenzen und Regeln gelten. Nicht alles, was wir zu Hause tun, ist auch in einem Hotelzimmer angebracht. Bestimmte Verhaltensweisen sollten vermieden werden, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

Rauchen und Dampfen – diese Regelungen sind Standard

In Hotels, die sich als Nichtraucherhotels ausweisen, erstreckt sich das Rauchverbot über das gesamte Gelände. Dies bedeutet, dass das Rauchen nicht nur in den Innenräumen, sondern auch in Außenbereichen wie Balkonen untersagt ist. Um diese Regel zu verdeutlichen und Gäste entsprechend zu informieren, bringen Hotels in der Regel gut sichtbare Schilder an verschiedenen Stellen an, einschließlich der Eingangsbereiche, Flure, Zimmer und Balkone.
Das strikte Rauchverbot in Nichtraucherhotels dient nicht nur dem Komfort und der Gesundheit aller Gäste, sondern auch dem Brandschutz und der allgemeinen Sicherheit. Rauchgerüche können sich zudem in Textilien und Möbeln festsetzen und sind oft schwer zu entfernen, was zu zusätzlichen Reinigungskosten und Unannehmlichkeiten für nachfolgende Gäste und das Hotelpersonal führen kann.
Doch wie sieht es mit dem Dampfen aus, das in der Regel keine unangenehme Geruchsentwicklung zur Folge hat und eher nicht für versehentliche Brände steht? Grundsätzlich verfolgt jedes Hotel dort seine eigene Politik. Ob das Dampfen im Hotelzimmer oder auf dem Balkon erlaubt ist, ergibt sich im Regelfall aus der jeweiligen Hausordnung.
Eine weitere Frage, die viele Dampfer beschäftigt: Kann E-Zigarettendampf den Rauchmelder auslösen? Hier kommt es letztendlich auf die Art der verwendeten Rauchmelder an.

Verzehr mitgebrachter Speisen – diese Regeln gelten

Viele Gäste buchen mit Frühstück oder Halbpension, was die Frage aufwirft, ob ein kleiner Snack im Zimmer erlaubt ist. Kleinere Snacks, wie etwa ein Stück Obst, sind erlaubt. Auch gegen eine Flasche Wasser haben die wenigsten Hotels etwas. In Deutschland ist ein Verbot von Getränken nicht einmal möglich.
Doch vollständige Mahlzeiten, insbesondere wenn sie von einem Lieferservice bestellt werden, gelten oft als unzulässig. Hotels haben das Recht, Lieferdienste abzulehnen und können sich im Streitfall auf ihr Hausrecht berufen, das in den AGBs festgelegt ist und bestimmt, unter welchen Bedingungen jemand in der Unterkunft übernachten darf.

Auch das Mitnehmen von Lebensmitteln, wie einem Croissant oder Brötchen, vom Frühstücksbuffet für später am Tag ist meist nicht gestattet. Das Argument, dass man dafür bezahlt habe, ist in der Regel nicht gültig, da die Speisen für den Verzehr im Frühstücksraum vorgesehen sind.

Besuch – mit vorheriger Anmeldung und ohne Übernachtung in Ordnung

Das Hausrecht des Hotels erstreckt sich auch auf den Besuch von Gästen in den Zimmern. Es ist durchaus üblich, auf Reisen Freunde zu treffen oder neue Bekanntschaften zu machen. Jedoch sehen Hoteliers Fremde in den Zimmern eher ungern.
Selbst wenn man jemandem nur kurz das Zimmer zeigen möchte, ist es ratsam, dies vorher an der Rezeption anzumelden. Dies ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern dient auch der Sicherheit. Hotels bemühen sich, einen Überblick darüber zu haben, wer sich in ihren Räumlichkeiten aufhält, um Diebstähle zu vermeiden.

Bei einem längeren Besuch ist es unerlässlich, die Zustimmung des Hotels einzuholen. Eine Übernachtung von zusätzlichen Personen ohne Anmeldung ist definitiv nicht gestattet. Wenn man ein Zimmer für zwei Personen gebucht hat, kann man nicht einfach eine dritte Person ohne Zustimmung des Hotels übernachten lassen. Dies stellt nicht nur einen Betrug am Hotel dar, sondern verstößt in vielen Ländern auch gegen die Meldegesetze.

Hotelgegenstände mitnehmen – große Vorsicht geboten

Die kleinen Dinge wie Seifen, Kugelschreiber oder Notizblöcke, oft mit dem Hotellogo versehen, werden gerne als Souvenirs mitgenommen. Sie sind klein, leicht und passen problemlos in den Koffer. Jedoch ist vielen Gästen nicht bewusst, dass dies rechtlich gesehen Diebstahl darstellt. Laut dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist es nicht erlaubt, irgendetwas aus Hotelzimmern mitzunehmen.
Der Grund dafür ist, dass die Ausstattung des Zimmers nicht Teil der Buchung ist. Die Gegenstände im Zimmer gehören dem Hotel und stehen dem Gast lediglich zur Nutzung während seines Aufenthalts zur Verfügung.
Bei angebrochenen Kosmetikfläschchen und Shampoos empfiehlt es sich, beim Hotel nachzufragen, ob eine Mitnahme gestattet ist. Aus Hygienegründen sind sie ohnehin nicht für eine weitere Verwendung vorgesehen.