Stirbt ein Angehöriger, so haben die meisten Menschen keine finanziellen und rechtlichen Fragen im Sinn. Je nach Verwandtschaftsgrad übernehmen Hinterbliebene jedoch die Rechtsnachfolge des Verstorbenen, wodurch sich für diese Rechte, aber auch Pflichten ergeben.
Was nach dem Tod eines Angehörigen zu regeln ist – das Wichtigste in Kürze
- Bestehende Verträge sind zu kündigen.
- Um Probleme zu vermeiden, sollte man sich einen Erbschein ausstellen lassen.
- Hat der Verstorbene eine Wohnung zur Miete bewohnt, sind die Angehörigen für die Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung verantwortlich.
- Angehörige haben zu entscheiden, was mit dem Besitz des Verstorbenen geschehen soll.
Verträge kündigen, um Kosten zu vermeiden
Wenngleich Angehörige nach einem Todesfall innerhalb der Familie unter Schock stehen und trauern, haben sie bestimmte Pflichten und Verantwortlichkeiten zu beachten. Die rechtmäßigen Erben erhalten nicht nur Anrecht auf das Vermögen und den Besitz des Verstorbenen, sondern treten dessen Rechtsnachfolge (§ 1922 BGB) an.
Das bedeutet, dass die vorgesehenen Erben dafür verantwortlich sind, bestehende Verträge zu kündigen. Versäumen sie dies, so haben sie die entstehenden Kosten zu tragen. Es liegt in der Verantwortung der Angehörigen, festzustellen, welche Verträge der Verstorbene abgeschlossen hatte.
Typische Verträge, die Angehörige im Todesfall kündigen müssen, sind Verträge mit Energieversorgern, Versicherungen und Verträge mit Telekommunikationsanbietern.
Dazu gehört ebenfalls die Abmeldung eines eventuell vorhandenen Pkw oder eines Motorrades.
Mietvertrag kündigen und Haushalt auflösen
Hat der Verstorbene eine Mietwohnung bewohnt, so haben die Erben nicht nur den Mietvertrag zu kündigen, sondern auch für die Auflösung des Haushalts zu sorgen.
Der Gesetzgeber räumt im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) von vier Wochen ein. Bis zur Wirksamkeit der Frist muss die Wohnung geräumt und gegebenenfalls in einen Zustand gebracht sein, der es erlaubt, die Wohnung an den Nachmieter zu übergeben.
Angehörige stehen in diesem Fall oft vor dem Problem, dass sie die Haushaltsauflösung aufgrund privater und beruflicher Verpflichtungen nicht selbst durchführen können. Ebenso ist es möglich, dass die Erben aufgrund der emotionalen Belastung nicht in der Lage sind, die Haushaltsauflösung zeitnah durchzuführen.
Verstreicht jedoch der Termin, zu dem die Übergabe der Wohnung erfolgen sollte, wird eine weitere Monatsmiete fällig.
Sind die Angehörigen nicht in der Lage, die fristgerechte Räumung der Wohnung zu gewährleisten, beauftragen sie eine professionelle Entrümpelungsfirma, welche die anfallende Arbeit übernimmt.
Haushaltsauflösung organisieren
Vor einer professionellen Entrümpelung sollten die Angehörigen die Wohnung und den Besitz des Verstorbenen sichten. So stellen sie fest, welche Gegenstände verkauft, welche entsorgt und welche in den eigenen Besitz übergehen sollen. Wer Wertgegenstände, wie Münzen oder Briefmarken verkaufen will, geht am besten zum Fachhändler. Tipp: mehrere Angebote einholen, es gibt auch schwarze Schafe, die an den unwissenden Erben ein gutes Geschäft machen wollen.
Wer eine Wohnung mit professioneller Hilfe auflösen möchte, sollte das jeweilige Entrümpelungsunternehmen frühzeitig beauftragen, sodass dieses die Haushaltsauflösung fristgerecht durchführen kann.
Gegenstände, die nicht in den eigenen Haushalt überführt werden sollen, lassen sich auf privaten Flohmärkten, über Kleinanzeigen oder auf Verkaufsplattformen im Internet verkaufen.
Um die Kosten einer professionellen Entrümpelung gering zu halten, empfiehlt es sich, Teile der Gegenstände und des Mobiliars selbst zu entsorgen. Dabei ist auf die Sperrmülltermine zu achten sowie auf die vorschriftsgemäße Entsorgung von Abfällen, die als Sondermüll gelten.
Je nach vorhandenem Wohnungsinventar ist es sinnvoll, Fachhändler aufzusuchen, um wertvolle Möbelstücke oder Kunstwerke nicht achtlos zu entsorgen.
Verantwortlichkeiten klären
Bevor Angehörige die vorgenannten Schritte unternehmen dürfen, müssen sie dem Erbe zugestimmt und einen Erbschein erhalten haben. Sind mehrere Erben vorhanden, empfiehlt sich eine zügige Abstimmung über das weitere Vorgehen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Schlagen die Berechtigten das Erbe aus, obliegt die Verantwortung für die Wohnungsräumung dem Vermieter.
Fazit
Angehörige treten im Fall des Todes eines Angehörigen dessen Rechtsnachfolge an. Um unnötige Kosten zu vermeiden, stellen sie fest, welche Verträge der Verstorbene abgeschlossen hatte und kündigen diese. Die Erben sind ebenso für die Wohnungsauflösung verantwortlich. Ist eine fristgerechte Räumung im Rahmen des gesetzlich zugebilligten Sonderkündigungsrechts nicht möglich, empfiehlt es sich, eine professionelle Entrümpelungsfirma zu beauftragen, sodass weitere Mietzahlungen vermieden werden.